Krankenfahrten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder bei einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die dadurch notwendig gewordenen Krankenfahrten vollumfänglich Ihre Berufsgenossenschaft. Sie müssen also keine Zuzahlung leisten und die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft bezahlt.

Voraussetzung dafür ist, dass auf der Verordnung einer Krankenbeförderung Ihre Berufsgenossenschaft als Kostenträger eingetragen und das Kästchen „Arbeitsunfall, Berufskrankheit“ angekreuzt wurde.

Bitte setzen Sie sich nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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