Krankenfahrten zu ambulanten Operationen

Die Fahrtkosten für eine Krankenfahrt zu einer ambulanten Operation, bei der eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vermieden wird, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung (bei einigen Krankenkassen ist eine Genehmigung notwendig). Die Fahrtkosten für die jeweiligen Vor- und Nachbehandlungen einer ambulanten Operation werden ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Für diese Krankenfahrten zahlen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil. Sie müssen uns lediglich die korrekt ausgefüllte Verordnung vorlegen.

Rufen Sie uns bitte rechtzeitig an. Dann reservieren wir Ihnen für den entsprechenden Tag und die genaue Uhrzeit ein Taxi, das sie dann pünktlich und zuverlässig zu Ihrem Termin bringt.

Taxi / Krankenfahrten
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